Artikelaktionen

Validierung

Bild Legende:

Validierung von Bildungsleistungen

Sie haben während mindestens fünf Jahren Erfahrungen in der Arbeitswelt gesammelt. Ohne entsprechende Lehre sind Sie vor einiger Zeit in ein neues Berufsfeld eingestiegen und haben sich gute Kenntnisse und Fähigkeiten im neuen Gebiet angeeignet.

Ihnen fehlt jedoch der anerkannte Berufsabschluss. Das eidgenössische Fähigkeitszeugnis (EFZ) ist ein sicherer Wert in einer Arbeitswelt, die sich rasch verändert.

Im Validierungsverfahren belegen Sie, was Sie wissen und können. Sie dokumentieren diese Kompetenzen in einem Dossier. Fachexpertinnen und -experten prüfen Ihr Dossier und vergleichen es mit dem Kompetenzprofil des angestrebten Berufsabschlusses. Dort, wo Ihre bereits erworbenen Kompetenzen den Anforderungen des gewünschten Berufsabschlusses genügen, werden diese angerechnet. Wenn noch Lücken bestehen, holen Sie die ergänzende Bildung in Modulen an ausgesuchten Berufsfachschulen oder durch spezielle Praxis nach. Sobald Sie nachweisen können, dass sie alle Anforderungen des Berufes erfüllen, erhalten Sie das eidgenössische Fähigkeitszeugnis (EFZ).

Zurzeit steht dieser Weg für folgende Berufe offen:

  • Assistent/in Gesundheit & Soziales EBA
  • Detailhandelsfachfrau/-mann EFZ (Branchen Textil, Nahrungs- und Genussmittel oder Consumer Electronics)
  • Fachfrau/-mann Betreuung EFZ
  • Fachfrau/-mann Gesundheit EFZ
  • Kauffrau/-mann Profil B und E EFZ
  • Koch/Köchin EFZ
  • Logistiker/in EFZ
  • Maurer/in EFZ
  • Mediamatiker/in EFZ
  • Medizinische/r Praxisassistent/in EFZ
  • Produktionsmechaniker/in EFZ
  • Restaurationsfachmann/-frau EFZ

Das Validierungsverfahren

Phase 1 – Information und Beratung Sie erhalten detaillierte Informationen bei den Fachleuten des Eingangsportals der Berufs- und Laufbahnberatung Ihres Wohnkantons. Ziel: Sie kennen das Validierungsverfahren und können Ihr Vorgehen planen.

Phase 2 – Bilanzierung Sie erarbeiten Ihr persönliches Dossier der beruflichen Handlungskompetenzen und werden dabei von Fachleuten begleitet. Ziel: Sie haben das Dossier korrekt und vollständig ausgefüllt und eingereicht.

Phase 3 – Beurteilung Fachexpertinnen/-experten beurteilen Ihr Dossier und vergleichen es mit dem Kompetenzprofil des angestrebten Berufsabschlusses. Ziel: Das Expertengremium hat die Grundlagen zur Entscheidung für die Anrechnung.

Phase 4 – Validierung Sie erhalten von der zuständigen Behörde eine Lernleistungsbestätigung, die detailliert aufzeigt, welche beruflichen Handlungskompetenzen als gleichwertig anerkannt und Ihnen für den Abschluss angerechnet werden und was Sie noch nachholen müssen. Ziel: Sie wissen, welche Ihrer Fähigkeiten angerechnet werden und was Sie noch nachholen müssen. Sie können die notwendige ergänzende Bildung gezielt planen und realisieren.

Ergänzende Bildung: Sind in der Beurteilung durch die Behörden Lücken aufgeführt worden, können Sie diese mit ergänzender Bildung schliessen. Ausgesuchte Berufsfachschulen bieten die passenden berufskundlichen und/oder allgemeinbildenden Kursmodule an.

Phase 5 – Zertifizierung Das Berufsbildungsamt Ihres Wohnkantons stellt Ihnen das eidgenössische Fähigkeitszeugnis (EFZ) aus.