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Häufig gestellte Fragen

FAQ Nachholbildung

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Fünf Jahre Berufserfahrung zum Qualifikationsverfahren (früher Lehrabschlussprüfung)

  • Zum Zeitpunkt des Qualifikationsverfahrens (früher Lehrabschlussprüfung) müssen Sie insgesamt mindestens fünf Jahre praktische Erfahrung vorweisen können. Wie viele Jahre Sie davon im entsprechenden Berufsfeld vorweisen müssen, hängt vom angestrebten Beruf ab. Teilzeitarbeit wird entsprechend angerechnet, Familienarbeit kann ebenfalls berücksichtigt werden; Hilfstätigkeiten in der entsprechenden Branche können nur sehr beschränkt als praktische Erfahrung anerkannt werden.

  • Gute Sprachkenntnisse Der Unterricht an der Berufsfachschule und das Qualifikationsverfahren (früher Lehrabschlussprüfung) werden bei allen Berufen in deutscher Sprache abgehalten. Deutsch wird im Rahmen der allgemeinbildenden Fächer geprüft. Als Erfahrungswert gilt: Für Berufe mit einer dreijährigen Grundbildung (früher Lehre) ist das Niveau B1 des Europäischen Sprachenportfolios (ESP) notwendig. Für Berufe mit einer vierjährigen Grundausbildung sowie für «sprachlastige» Grundbildungen wie Kauffrau/-mann, Buchhandel u.a. braucht es das Niveau B2 des ESP.
    www.sprachenportfolio.ch
    Für fremdsprachige Teilnehmende gibt es spezielle Deutschkurse. Sprachstands-Tests können kostenlos online durchgeführt werden, z.B. bei der EB-Zürich oder bei den Migros Klubschulen.Verschiedene Berufe, vor allem die kaufmännischen, verlangen zudem Fremdsprachenkenntnisse. In handwerklichen Berufen haben Fremdsprachen einen weniger grossen Stellenwert. Weitere Informationen erhalten Sie bei den Fachleuten des  Eingangsportals der Berufs- und Laufbahnberatung Ihres Wohnkantons.

  • Erfüllen der praktischen und schulischen Anforderungen
    Sie müssen sich die berufskundlichen und allgemeinbildenden Kenntnisse der Grundbildung aneignen. Die genauen praktischen und schulischen Anforderungen sind in den Verordnungen/Reglementen jeder Grundbildung festgehalten.

  • Hohe Lernmotivation
    Die Vorbereitung auf das Qualifikationsverfahren (früher Lehrabschlussprüfung) erfordert eine sorgfältige Planung und viel Durchhaltewillen. Für das Privat- und Familienleben bleibt weniger Zeit. Es ist deshalb wichtig, dass Sie von Ihrem Umfeld in Ihrem Vorhaben unterstützt werden. Stellen Sie sicher, dass Sie zu Hause einen Ort haben, wo Sie ungestört lernen können.

Werden mir bereits erworbene Kenntnisse angerechnet?

Ja. Personen, welche bereits einen Abschluss mitbringen (z.B. Matura, Erstausbildungen), können diesen anrechnen lassen. Falls Sie bereits über ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ) verfügen, werden Sie vom allgemeinbildenden Unterricht dispensiert. Wer Sprach- oder Informatikzertifikate beibringt, kann ganz oder teilweise von den Prüfungen in den entsprechenden Fächern befreit werden. Über die Anrechnung bereits erworbener Kenntnisse entscheidet das Berufsbildungsamt Ihres Wohnkantons.

Muss ich eine Prüfung ablegen?

Ja. Sie legen während der Ausbildung die gleichen Prüfungen ab wie die Berufslernenden in der Erstausbildung. Weder bei Prüfungsaufgaben noch bei den Beurteilungskriterien besteht ein Unterschied. Die Fächer und die Richtlinien für das Bestehen des Qualifikationsverfahrens sind in den jeweiligen Verordnungen über die berufliche Grundbildung festgehalten. Nach bestandenem Qualifikationsverfahren erhalten Sie das eidgenössische Fähigkeitszeugnis (EFZ) oder Berufsattest (EBA).

Wie kann ich mich auf die Prüfung vorbereiten?

Es gibt grundsätzlich drei Möglichkeiten, wie Sie sich auf das Qualifikationsverfahren (früher Lehrabschlussprüfung) vorbereiten können:

  • Vorbereitungskurse für Erwachsene In Berufen, in denen sehr viele Erwachsene den Berufsabschluss nachholen wollen, z.B. als Kauffrau/-mann oder im Detailhandel, bieten Berufsfachschulen und auch Privatschulen berufsbegleitend spezielle Vorbereitungskurse für Erwachsene an.
  • Besuch der Berufsfachschule mit Lernenden in der Erstausbildung In den übrigen Berufen besuchen Sie mit den Lernenden, die eine erste Berufsausbildung machen, den Unterricht. Welche Berufsfachschulen Ihren angestrebten Beruf unterrichten, erfahren Sie bei den Fachleuten des Eingangsportals der Berufs- und Laufbahnberatung Ihres Wohnkantons.
  • Selbststudium Es ist auch möglich, sich im Selbststudium – mit denselben Lehrmitteln, die auch an den Berufsfachschulen verwendet werden – auf das Qualifikationsverfahren vorzubereiten. In diesem Fall ist absolute Selbstdisziplin Voraussetzung. Ebenso müssen Sie in Deutsch sehr gute Sprachkenntnisse aufweisen (von Vorteil Muttersprache). Erkundigen Sie sich bei den Berufsfachschulen nach den Lehrmitteln.

Wo kann ich den allgemeinbildenden Unterricht (ABU) besuchen?

Die Fachleute des Eingangsportals der Berufs- und Laufbahnberatung Ihres Wohnkantons verfügt über eine Liste der Anbieter. Kursinhalte: Alltagsrecht, Politik/Wirtschaft und Ökologie, Arbeitsorganisation, schriftliche Vertiefungsarbeit, Prüfungstechnik, Umgang mit Leistungsdruck. Der allgemeinbildende Teil des Qualifikationsverfahrens (früher Lehrabschlussprüfung) besteht aus einer schriftlichen Arbeit und einer mündlichen Prüfung, die zum Abschluss bei der Kursleitung abgelegt wird.

Was kostet mich die Nachholbildung?

Die gesamten Kosten für die Nachholbildung werden von den Kantonen übernommen; ausser einer Anmelde-/Zulassungsgebühr von CHF 300.00 (Ausnahme Kt. Solothurn: keine Gebühren) und den allfälligen Kosten für überbetriebliche Kurse und das Qualifikationsverfahren sowie für die Lehrmittel, Kopierkosten o.ä. Mit anderen Worten: Der Besuch der Berufsfachschule ist kostenlos, das heisst, es muss kein Schulgeld entrichtet werden.

Für weitere Infos und zur unterschiedlichen Handhabung in den einzelnen Kantonen wenden Sie sich bitte an die Fachleute des Eingangsportals der Berufs- und Laufbahnberatung Ihres Wohnkantons.

Wie gehe ich am besten vor?

Überblick verschaffen bezüglich Anforderungen im Betrieb und Schulstoff Verschaffen Sie sich aufgrund der Bildungsverordnung Klarheit, welche Stoffgebiete aufzuarbeiten sind und wie lange Sie dazu benötigen. Überlegen Sie, welche Kenntnisse und Fertigkeiten Sie im Betrieb noch erarbeiten oder vertiefen müssen.

a) Klären Sie im Betrieb die folgenden Fragen ab:

  • Wie stellt sich der Arbeitgeber zu Ihrem angestrebten Berufsabschluss?
  • Ermöglicht Ihnen der Betrieb, sich fehlende berufliche Kenntnisse und Fertigkeiten anzueignen?
  • Bietet er Ihnen die Möglichkeit, zur Prüfungsvorbereitung neue Arbeitsgebiete kennenzulernen?
  • Unterstützt Sie Ihr Arbeitgeber? Ist er sogar bereit, Sie für den Berufsschulbesuch freizustellen, d.h. die Schulstunden als Arbeitszeit gelten zu lassen?
  • Erkundigen Sie sich beim Berufsbildungsamt Ihres Wohnkantons, ob eine ganze oder teilweise Betriebsprüfung vorgesehen ist - und ob Ihr Betrieb dazu bereit und technisch in der Lage ist. Wenn Ihre Firma in Ihrem Beruf Lernende ausbildet, sind die Voraussetzungen dafür gegeben.
  • Sprechen Sie auch mit Ihren Arbeitskolleginnen und -kollegen. Deren Unterstützung kann Sie motivieren und in Ihrem Vorhaben bestärken.

b) Theoretische Grundlagen

  • Welche Berufsfachschule und welche Organisation der Arbeitswelt (früher Berufsverband) bieten entsprechende Kurse an?
  • Welche Fächer müssen Sie belegen?
  • Klären Sie den wöchentlichen Zeitaufwand und die Dauer der Kurse für die theoretische Vorbereitung ab.

Gesuch um Zulassung zum Qualifikationsverfahren (früher Lehrabschlussprüfung) Verlangen Sie bei den Fachleuten des Eingangsportals der Berufs- und Laufbahnberatung Ihres Wohnkantons das offizielle Gesuchsformular. Neben dem Gesuch sind Fotokopien der Arbeitszeugnisse sowie von bereits erworbenen Diplomen und Zeugnissen beizulegen. Aufgrund der von Ihnen zugestellten Unterlagen entscheidet das Berufsbildungsamt, ob Sie zum gewünschten Qualifikationsverfahren zugelassen werden und in welchem Umfang Sie die Prüfung ablegen müssen.

Anmeldung für Kursbesuch Sobald Sie die Zulassung erhalten haben, können Sie sich für vorbereitende Kurse für Erwachsene oder an der entsprechenden Berufsfachschule anmelden.

Haben mein Arbeitgeber oder ich gewisse Verpflichtungen?

Die Vorbereitung auf das Qualifikationsverfahren (früher Lehrabschlussprüfung) ist kein Lehrverhältnis - Ihr Arbeitgeber wird nicht zum Berufsbildner und ist nicht verpflichtet, Sie auszubilden oder zu unterstützen. Sie sind aber auch nicht verpflichtet, Ihren Arbeitgeber über die Nachholbildung zu informieren, es ist jedoch empfehlenswert.

FAQ Validierung

Brauche ich für ein Validierungsverfahren Berufserfahrung?

Ja. Bis zur Phase 3 (Beurteilung) der Validierung müssen Sie fünf Jahre Berufserfahrung nachweisen können. Je nach Fachrichtung müssen von diesen fünf Jahren mindestens drei bis vier Jahre im einschlägigen, d.h. im entsprechenden Fachgebiet nachgewiesen werden.

Ist eine Anstellung zwingend?

Gemäss Gesetz ist eine Anstellung nicht zwingend - aber realistischer und hilfreich. Wenn noch gewisse Handlungskompetenzen fehlen, ist eine Anstellung notwendig, auch für qualifizierende Arbeitsbesuche. Falls sämtliche Handlungskompetenzen nachgewiesen werden können und das Fachwissen vorhanden ist, braucht es keine Anstellung.

Welche Berufspraxis wird angerechnet?

In der Regel wird nur Berufspraxis im einschlägigen, d.h. im entsprechenden Fachgebiet, im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses, vollständig angerechnet. Was genau angerechnet werden kann, wird im Rahmen jedes Validierungsverfahrens einzeln geklärt.

Welche Organisationen müssen vor einer Validierung kontaktiert werden?

Die Fachleute des Eingangsportals der Berufs- und Laufbahnberatung Ihres Wohnkantons eignet sich bestens als erste Anlaufstelle für Fragen zum Validierungsverfahren. 

Auch der Arbeitgeber sollte über die Teilnahme am Validierungsverfahren informiert werden. Er kann Sie dabei unterstützen, wenn Sie sich noch einzelne Handlungskompetenzen aneignen müssen.

Wie lange dauert das Validierungsverfahren?

In welchem Zeitrahmen Sie Ihr persönliches Dossier Phase 2 (Bilanzierung) erstellen, bestimmen Sie. Entscheidend ist, viel Zeit Ihnen dafür neben allen anderen Verpflichtungen zur Verfügung steht. Es erfordert eine sorgfältige Planung, viel Durchhaltewillen und stellt hohe Ansprüche an Ihre Selbstständigkeit und Eigenverantwortung. Es ist deshalb wichtig, dass Sie von Ihrem Umfeld in Ihrem Vorhaben unterstützt werden. Stellen Sie sicher, dass Sie zu Hause einen Ort haben, wo Sie ungestört arbeiten können und Ihnen ein PC zur Verfügung steht.

Wie viel Zeit habe ich bis zum Qualifikationsverfahren?

Nach Abschluss von Phase 3 (Beurteilung) haben Sie fünf Jahre Zeit für die Phase 4 (Anrechnung ergänzende Bildung). Sie können sich also auch erst nach der Beurteilung des Dossiers eine Arbeitsstelle suchen.

Wie werden fehlende Kompetenzen geprüft?

Jede Handlungskompetenz, die Ihnen fehlt, müssen Sie sowohl theoretisch (im Rahmen der ergänzenden Bildung in der Berufsfachschule) als auch praktisch (Fertigkeiten im Betrieb) in Form einer Teilprüfung nachweisen. Diese Teilprüfungen finden jeweils nach Abschluss der Module an der Berufsfachschule und im Betrieb statt.