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Gremien und Zuständigkeiten

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Regierungsausschuss (RRA)
Oberstes Gremium im Bildungsraum Nordwestschweiz ist der Regierungsausschuss (RRA). Er setzt sich zusammen aus den vier Bildungs- und Erziehungsdirektoren und -direktorinnen der Kantone Aargau, Basel-Landschaft, Basel-Stadt und Solothurn. Zirka einmal pro Monat findet eine RRA-Sitzung statt.

Koordinationsstab FHNW (Kosta)
Der Koordinationsstab FHNW (Kosta) stellt die Verbindung zur gemeinsamen Fachhochschule Nordwestschweiz sicher und bereitet die entsprechenden Geschäfte für den RRA vor. Jeder der vier Kantone stellt ein Mitglied. Der Kosta nimmt grundsätzlich an den RRA-Sitzungen teil. Als Vorbereitung für die RRA-Sitzungen finden zirka einmal pro Monat die Kosta-Sitzungen statt.

Geschäftsstelle
Die gemeinsame Geschäftsstelle koordiniert als Stabsstelle die Arbeiten zwischen den verschiedenen Bildungsstufen sowie zwischen den beteiligten Kantonen. Die Geschäftsstelle berät und unterstützt den Regierungsausschuss, den Geschäftsleitungsausschuss sowie die Leitungskonferenzen Volksschule und Sekundarstufe II und erarbeitet die entsprechenden Entscheidungsgrundlagen. Sie verantwortet die Geschäftsplanung sowie die Finanzen, pflegt und koordiniert die interne und externe Kommunikation sowie nationale Bildungsgeschäfte.

Geschäftsleitungsausschuss (GLA)
Der Geschäftsleitungsausschuss (GLA) koordiniert die bildungsstufenübergreifenden Themen im Bildungsraum. Dies ist zum Beispiel die Budgetplanung. Der GLA ist zusammengesetzt aus den Vorsitzenden der Leitungskonferenzen respektive des Kosta (anstelle des Vorsitzenden der Leitungskonferenz Hochschulen) sowie der Geschäftsstellenleitung. Der GLA tagt drei Mal pro Jahr. 

Leitungskonferenzen
Für jede Bildungsstufe gibt es eine eigene Leitungskonferenz. Diese ist jeweils zusammengesetzt aus den vier Amtsleitenden der Kantone. Die Leitungskonferenzen Volksschule, Sekundarstufe II und Hochschulen bereiten ihrerseits ihre Geschäfte für den RRA vor. Die Vorsitzenden der Leitungskonferenzen nehmen an den Sitzungen des RRA teil, wenn ein Thema aus ihrer Bildungsstufe traktandiert ist. Je nach Leitungskonferenz finden zirka zwei bis zehn Sitzungen pro Jahr statt.  

Arbeitsgruppen
Jede Leitungskonferenz kann für ihre Bildungsstufe Arbeitsgruppen mandatieren. In der Regel stellt jeder Kanton eine Person pro Arbeitsgruppe. Basierend auf diesen Mandaten bearbeiten die Arbeitsgruppen diverse, vierkantonal relevante Themen.