Reguläre oder verkürzte Lehre (mit einem Lehrvertrag)
Auch Erwachsene können in einem Lehrbetrieb eine reguläre Lehre absolvieren, um ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ) oder ein eidgenössisches Berufsattest (EBA) zu erlangen.
Für den Beruf Fachfrau/-mann Betreuung EFZ ist auch eine verkürzte zweijährige Lehre möglich. Voraussetzungen dafür sind ein Mindestalter von 22 Jahren und eine zweijährige Berufspraxis in der Betreuung.