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Nachholbildung

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Direkte Zulassung zum Qualifikationsverfahren nach Art. 32 BBV (Nachholbildung)

Für jeden Beruf ist es - mit entsprechender mehrjähriger Praxis - möglich, den Berufsabschluss nachträglich zu erwerben. Sie müssen sich die berufskundlichen und - falls nicht schon in einer ersten Grundbildung erworben - die allgemeinbildenden Kenntnisse der Grundbildung aneignen.

Es ist Ihnen überlassen, auf welchem Weg Sie sich auf das Qualifikationsverfahren (früher Lehrabschlussprüfung) vorbereiten. Für einzelne Berufe gibt es Vorbereitungslehrgänge speziell für Erwachsene. Oder Sie besuchen gemeinsam mit den Lernenden die Berufsfachschule.

Sie legen die gleichen Prüfungen ab wie die Lernenden mit Lehrvertrag. Die Prüfungen umfassen alle Fächer des ordentlichen Qualifikationsverfahrens gemäss Prüfungsreglement inklusive Allgemeinbildung (früher Lehrabschlussprüfung).
Nach bestandener Prüfung erhalten Sie das eidgenössische Fähigkeitszeugnis (EFZ) bzw. das eidgenössische Berufsattest (EBA).

Über weitere Möglichkeiten informieren Sie gerne die Fachleute des Eingangsportals der Berufs- und Laufbahnberatung Ihres Wohnkantons. Dienlich ist Ihnen allenfalls auch das Merkblatt der Berufsbildung Schweiz.