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Regelbildung mit Lehrvertrag

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Regelbildung mit Lehrvertrag

Erwachsene, die noch über keine oder sehr wenig Praxiserfahrung im angestrebten Beruf verfügen, können eine Ausbildung mit Lehrvertrag absolvieren.

Sie suchen sich einen Ausbildungsbetrieb und schliessen einen Lehrvertrag ab. Sie besuchen den regulären (kostenlosen) Unterricht an den Berufsfachschulen und müssen das Qualifikationsverfahren (früher Lehrabschlussprüfung) bestehen. 

Wer bereits eine Lehre abgeschlossen hat, kann für die Ausbildung in einem weiteren Beruf eine individuelle Verkürzung von in der Regel einem Jahr erhalten.

Wenn Sie bereits eine berufliche Grundbildung (EFZ) absolviert haben, dann müssen Sie in der Regel den Allgemeinbildenden Unterricht an der Berufsfachschule nicht mehr besuchen. 

Für genauere Informationen erkundigen Sie sich bitte bei den Fachleuten des Eingangsportals der Berufs- und Laufbahnberatung Ihres Wohnkantons.

Für die Genehmigung der Verkürzung ist das kantonale Berufsbildungsamt am Standort des Lehrbetriebs zuständig.