Informationen für Schulen
Erwachsene können direkt an einem Qualifikationsverfahren (QV) teilnehmen und somit ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ) oder Berufsattest (EBA) erlangen, auch ohne eine entsprechende berufliche Grundbildung (mit Lehrvertrag) absolviert zu haben.
Wichtige Informationen zu den diesbezüglichen gesetzlichen Grundlagen und zu den allgemeinen Regelungen können Sie dem folgenden Merkblatt entnehmen:
Typ | Titel | Bearbeitet |
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04 06 2024 Merkblatt BAE für Berufsfachschulen 06 2023 | 05.06.2024 |