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Verkürzte Grundbildung mit Lehrvertrag

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Verkürzte Grundbildung mit Lehrvertrag

In ganz wenigen Berufen werden speziell für Erwachsene verkürzte Grundbildungen angeboten.

Daneben sind bei einer sogenannten Zweitlehre Verkürzungen (in der Regel um ein Jahr) oder Dispensationen in einzelnen Fächern an der Berufsfachschule möglich. Über solche Spezialbewilligungen entscheidet das Amt / die Abteilung Berufsbildung des Lehrort-Kantons, welche die Lehrverträge bewilligen müssen.

Wenn Sie bereits eine berufliche Grundbildung (EFZ) absolviert haben, dann müssen Sie in der Regel den Allgemeinbildenden Unterricht an der Berufsfachschule nicht mehr besuchen. 

Im Gegensatz zu Nachholbildung und Validierung brauchen Sie für eine verkürzte Grundbildung einen Lehrvertrag mit einem ausbildungsberechtigten Lehrbetrieb. Wie die übrigen Lernenden müssen Sie das Qualifikationsverfahren (früher Lehrabschlussprüfung) bestehen. 

Für genauere Informationen erkundigen Sie sich bei den Fachleuten des Eingangsportals der Berufs- und Laufbahnberatung Ihres Wohnkantons.

Für die Genehmigung der Verkürzung ist das kantonale Berufsbildungsamt am Standort des Lehrbetriebs zuständig.